Erforderlich oder zumindest dringend anzuraten ist die Mitwirkung des Notars insbesondere in folgenden Bereichen:
- Immobilien: Kauf, Nießbrauch.
- Ehe, Partnerschaft und Familie: Ehevertrag, Scheidungs- und Partnervertrag.
- Erbe: Nachlassauseinandersetzung.
- Schenkung und vorweggenommene Erbfolge (Immobilien) Übergabeverträge
- Vermögensnachfolge: Übertragung von Immobilien, Schenkung zu Lebzeiten.
- Vorsorgliche Rechtsberatung: Rechtsberatung in Vermögensnachfolge, Testamentgestaltung und Erbfolge.
- Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung.
Anwalts- und Notarkanzlei Schott
Rechtsanwalt und Notar
Kaiserstraße 20
68623 Lampertheim
Telefon: (06206) 25 50
Telefax: (06206) 5 68 50
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